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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Anwendungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Ann-Sichtssache Fotografie.

 

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

 

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Ann-Sichtssache Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

 

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Ann-Sichtssache Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Ann-Sichtssache Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

 

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

 

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

 

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Ann-Sichtssache Fotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

 

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

 

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Ann-Sichtssache Fotografie durch einen Kunden kann beispielsweise ein Fotoshooting im Bereich Familienfotografie sein, ein Schwangerschaftsshooting (Fotoaufnahmen Babybauch), ein Newbornshooting (Neugeborenenfotos), Sittershooting (Fotoaufnahmen von Sitzkindern) oder ein Cake-Smash Shooting (Tortenshooting üblicherweise zum 1. oder 2. Geburtstag).

 

3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

 

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Ann-Sichtssache Fotografie zu äußern.

 

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

 

3.3 Für den Fall, dass Ann-Sichtssache Fotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

 

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Ann-Sichtssache Fotografie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Ann-Sichtssache Fotografie und dem Dritten zustande.

 

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Ann-Sichtssache Fotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

 

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

 

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Ann-Sichtssache Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

 

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 7 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

 

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

 

4.5 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Ann-Sichtssache Fotografie zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 7-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5 Übergabe von Dokumenten

 

5.1 Ann-Sichtssache Fotografie behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

 

5.2 Ann-Sichtssache Fotografie ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Ann-Sichtssache Fotografie vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

 

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Ann-Sichtssache Fotografie, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

 

6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

 

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Ann-Sichtssache Fotografie erhalten hat, hält sich Ann-Sichtssache Fotografie diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

 

6.2 Für die Reservierung eines Newbornshootings wird eine Reservierungsgebühr von 50,00 Euro des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungs-E-Mail. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Ann-Sichtssache Fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

 

6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten bzw. gebloggten Termin zu dem des Kunden genannten Entbindungstermin ohne weitere Kosten möglich. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitraum wird die Reservierungsgebühr wie oben beschrieben einbehalten.

 

6.4 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

 

7 Absage durch Ann-Sichtssache Fotografie - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

 

7.1 Kann Ann-Sichtssache Fotografie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

 

7.2  Ann-Sichtssache Fotografie wird sich bemühen, schnellstmöglich einen Ersatztermin zu suchen/anzubieten.

 

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Ann-Sichtssache Fotografie zeitnah bereits gezahlte Beträge.

 

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

 

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Ann-Sichtssache Fotografie darauf hin, dass der Kunde (Veranstalter, etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter

mitteilen.

 

8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Ann-Sichtssache Fotografie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

 

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste und/ oder Ann-Sichtssache Fotografie gegenüber, stellt der Kunde damit Ann-Sichtssache Fotografie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

 

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Ann-Sichtssache Fotografie zur Verfügung gestellt werden.

 

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Ann-Sichtssache Fotografie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

 

9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Ann-Sichtssache Fotografie

 

Als Kunde von Ann-Sichtssache Fotografie bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

 

9.1 Sollten Sie sich verspäten, melden Sie sich spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Ann-Sichtssache Fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen.

 

9.2 Ann-Sichtssache Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

 

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung für eine Pause mitzubringen. Im Studio von Ann-Sichtssache Fotografie wird Ihnen immer Wasser zur Verfügung gestellt.

 

9.4 Newborn-Fotoshootings sollten möglichst in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden.

 

9.5 Das Fotoshooting findet im Studio von Ann-Sichtssache Fotografie statt. Es wird genügend Zeit zum Stillen geben. Ann-Sichtssache Fotografie richtet das Shooting nach den Bedürfnissen Ihres Babys.

 

9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein Service von Ann-Sichtssache Fotografie.

 

9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselkleidung für sich (es wird während eines Newbornshootings schön kuschelig warm im Studio), genug Windeln und gegebenenfalls Schnuller und Fläschchen für Ihr Baby.

 

9.8. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern. Sollten Sie kleinere Geschwisterkinder mitbringen, können Sie (meistens der Papa) nach den gemeinsamen Fotoaufnahmen auch gerne auf einen Spielplatz gehen oder Spazierengehen (oder ähnliches) bis wir mit den Fotoaufnahmen des Babys fertig sind.

 

9.4 Für Tier-Fotoshootings im Studio von Ann-Sichtssache Fotografie beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss. Fotoaufnahmen mit Ihrem Haustier erfolgen üblicherweise an einer gemeinsam ausgesuchten Location.

 

9.5 Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Fotoshooting durchzuführen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.

 

9.6 Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.

 

9.7 Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Gemeinsam finden wir einen neuen Termin.

 

9.8 Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie Ann-Sichtssache Fotografie dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.

 

9.9 Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Ann-Sichtssache Fotografie übernimmt hierfür keine Haftung. Bitte denken Sie auch an geeignetes Spray um sich besser vor „Mücken und Zecken“ zu schützen.

 

9.9 Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. Zudem sollten Sie eine Longiergerte und Futter/Leckerli mitbringen.

 

9.10 Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.

 

9.11 Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selbst.

 

9.12 Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet Ann-Sichtssache Fotografie nicht.

 

10. Bearbeitung der angefertigten Bilder

 

10.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch Ann-Sichtssache Fotografie grundoptimiert und dem Kunden mit Wasserzeichen in einer Auswahlgalerie zur Verfügung gestellt. Der letzte Feinschliff (z.B. Hautretusche - bei Neugeborenen z.B. Pickelchen entfernen) erfolgt nach Auswahl der Bilder des Kunden. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

 

10.2 Die Bearbeitung der Lichtbilder entspricht dem gewöhnlichen Stil von Ann-Sichtssache Fotografie. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

 

10.3 Der Kunde hat die Möglichkeit vor Auswahl der bearbeiteten Bilder Änderungswünsche mit Ann-Sichtssache Fotografie zu besprechen. Nach Auswahl der Bilder und Begleichung der Rechnung besteht kein Reklamationsrecht der vom Kunden ausgewählten Bilder bzgl. des Bearbeitungsstils von Ann-Sichtssache Fotografie. Nach Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Ann-Sichtssache Fotografie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

 

11 Gutscheine

 

11.1 Der Kunde kann bei Ann-Sichtssache Fotografie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für die ausgewählte Shootingart von Ann-Sichtssache Fotografie. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

11.2  Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahr zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

 

12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

 

12.1 Ann-Sichtssache Fotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

 

12.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen (und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).

 

12.4  Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

 

12.5 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

 

12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

 

12.7 Ann-Sichtssache Fotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Ann-Sichtssache Fotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

 

12.8 Ann-Sichtssache Fotografie stellt dem Kunden generell keine unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) zur Verfügung.

 

12.9 Bei Ann-Sichtssache Fotografie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

 

12.10 Auf Anfrage durch Ann-Sichtssache Fotografie ist der Kunde verpflichtet, Ann-Sichtssache Fotografie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

 

12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Ann-Sichtssache Fotografie in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Ann-Sichtssache Fotografie wie folgt als Urheber benennen: Ann-Sichtssache Fotografie - www.ann-sichtssache.com. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

 

12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Ann-Sichtssache Fotografie.

 

13. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
 

13.1 Für Ann-Sichtssache Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Ann-Sichtssache Fotografie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 7 Tagen in die Auswahlgalerie zu stellen und innerhalb von 14 Tagen nach Bildauswahl des Kunden sowie der Begleichung der Rechnung zur Verfügung zu stellen.

 

13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Ann-Sichtssache Fotografie setzt voraus, dass Ann-Sichtssache Fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Ann-Sichtssache Fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

 

13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

14 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

 

14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Ann-Sichtssache Fotografie genannten Honorare. Die jeweils angegebenen Preise gelten ohne Mehrwertsteuer, da

Ann-Sichtssache Fotografie von der Umsatzsteuer befreit ist.

 

14.2 Sollte der Kunde nicht die Möglichkeit haben, die Bilder bei Ann-Sichtssache Fotografie abzuholen, fallen weitere Kosten in Höhe von 7,00 Euro (Pauschalbetrag) für die Übersendung mittels eines Versandunternehmens an.

 

14.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Ann-Sichtssache Fotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

 

14.5 Soweit der Kunde Leistungen von Ann-Sichtssache Fotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Ann-Sichtssache Fotografie gewährt.

 

15 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

 

15.1 Die Rechnungsstellung durch Ann-Sichtssache Fotografie erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.

 

15.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Ann-Sichtssache Fotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen oder sonstiger Leistungen vor.

 

15.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Ann-Sichtssache Fotografie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

 

16 Übertragung des Vertrages

 

Ann-Sichtssache Fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Ann-Sichtssache Fotografie für die Leistungen bleibt unberührt.

 

17 Vertraulichkeit

 

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

18 Haftung von Ann-Sichtssache Fotografie und Verjährung

 

18.1 Ann-Sichtssache Fotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

18.2 Im Übrigen ist die Haftung von Ann-Sichtssache Fotografie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

 

18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Ann-Sichtssache Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Ann-Sichtssache Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

 

18.4 Ann-Sichtssache Fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

 

18.5 Ann-Sichtssache Fotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Ann-Sichtssache Fotografie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

 

18.6 Wird Ann-Sichtssache Fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Ann-Sichtssache Fotografie von der Haftung frei und erstattet Ann-Sichtssache Fotografie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Ann-Sichtssache Fotografie bleibt hiervon unberührt.

 

18.7 Für Schäden an Ann-Sichtssache Fotografie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Ann-Sichtssache Fotografie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Ann-Sichtssache Fotografie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

18.8 Ann-Sichtssache Fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Ann-Sichtssache Fotografie liegen.

 

18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Ann-Sichtssache Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

 

18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Ann-Sichtssache Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

 

18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Ann-Sichtssache Fotografie sowie Dritten, die durch Ann-Sichtssache Fotografie eingeschaltet wurden.

 

19 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

 

19.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.

 

19.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Ann-Sichtssache Fotografie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.

 

20 Schadensersatz und Vertragsstrafe

 

20.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Ann-Sichtssache Fotografie zu zahlen.

 

20.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Ann-Sichtssache Fotografie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

21 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine  wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

21.2 Ann-Sichtssache Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

21.3 Erfüllungsort ist Rodgau. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Rodgau.

 

21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

 

21.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

Stand: Mai 2018

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